21.12.2024 - 16:39 Uhr

Magdeburger Polizei plante vor einem Jahr Gefährderansprache

Der mutmaßliche Attentäter von Magdeburg Taleb A., der auf dem dortigen Weihnachtsmarkt mindestens fünf Menschen totgefahren und 200 weitere verletzt hat, war bei den Behörden offenbar schon länger auf dem Schirm als zunächst bekannt.

Offensichtlich wurde vor etwa einem Jahr gegen ihn bei der Polizeiinspektion Magdeburg eine Strafanzeige erstattet. Es habe dann den Versuch gegeben, eine "Gefährderansprache" durchzuführen, sagte Magdeburgs Polizeidirektor Tom-Oliver Langhans am Samstagnachmittag. Dazu sei es dann aber nicht gekommen. Die genauen Umstände seien jetzt Gegenstand der Ermittlungen. Die Magdeburger Staatsanwaltschaft teilte bei der gleichen Gelegenheit mit, ihr seien bislang keine Verurteilungen bekannt. Laut eines Berichts des "Spiegel" soll der Mann aber 2013 vom Amtsgericht Rostock zu einer Strafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden sein. Grund war eine "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten". Die Höhe der Tagessätze - zehn Euro - deute darauf hin, dass Taleb A. damals noch von Hartz IV gelebt haben könnte, schreibt das Magazin. Nach Deutschland gekommen war Taleb A. zwar bereits 2006 - er reiste regulär mit seinem Reisepass und einem Visum ein, um hier nach seinem Medizinstudium eine Facharztausbildung zu beginnen, seinen Asylantrag stellte er aber erst 2016 - möglicherweise, weil er sonst das Land hätte verlassen müssen. In der Anhörung in der Außenstelle Halberstadt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) trug er laut "Spiegel"-Bericht vor, er sei vom Islam abgefallen und schreibe ein Buch darüber, warum der Islam als Religion keine Grundlage habe. Für das Buch mit dem Titel "Kreative Widerlegung des Islam" hatte Taleb A. im Internet mutmaßlich eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, die aber kaum Unterstützer fand. Erschienen ist das Buch nie. Seine drohende Verfolgung in Saudi-Arabien soll Taleb A. gegenüber dem Bamf laut "Spiegel" außerdem mit einem angeblichen Vorfall in der Botschaft von Saudi-Arabien in Berlin untermauert haben. Dort habe er 2013 den Kulturattaché getroffen, und der habe ihm gesagt, bei einer Rückkehr nach Saudi-Arabien werde er sofort hingerichtet. Zuvor will Taleb A. dem Kulturattaché geschrieben haben, er glaube nicht mehr an den Islam. Taleb A. erhielt auf seinen Antrag das Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz, den höchsten Schutzstatus. Offenbar 2019 kam es zu einer Regelüberprüfung des Asyls durch das Bamf - so wie für alle Asylbescheide der großen Zuwanderungswelle 2015 und 2016. Das Asyl wurde dabei bestätigt. 2023 erhielt Taleb A. von der Ausländerbehörde des sachsen-anhaltinischen Salzlandkreises in Bernburg eine Niederlassungserlaubnis.