Die EU-Kommission will die europäischen Abschieberegeln verschärfen.
Unter anderem soll den Mitgliedsländern erstmals erlaubt werden, sogenannte Rückführungszentren in Drittländern zu etablieren, teilte die Behörde am Dienstag in Straßburg mit.
Ein solches Abkommen oder eine solche Vereinbarung kann demnach mit Drittländern geschlossen werden, welche die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, achten. Familien mit Minderjährigen sowie unbegleitete Minderjährige sollen demnach ausgeschlossen sein, und die Umsetzung solcher Abkommen oder Vereinbarungen soll überwacht werden.
Weitere Punkte der neuen Strategie sind unter anderem die gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen, klarere Regeln für die erzwungene Abschiebung bei gleichzeitiger Schaffung von Anreizen für die freiwillige Rückkehr sowie strengere Sicherheitsvorkehrungen während des gesamten Prozesses.
"Heute verlassen nur etwa 20 Prozent derjenigen, gegen die eine Rückkehrentscheidung getroffen wurde, Europa", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Diese Zahl sei bei Weitem zu niedrig. Deshalb werde man gemeinsame Regeln einführen, mit einer europäischen Rückführungsanordnung und der gegenseitigen Anerkennung von entsprechenden Entscheidungen durch die Mitgliedstaaten. Die Grundrechte und das Völkerrecht werde man zwar "stets in vollem Umfang respektieren", sagte die Kommissionschefin weiter: "Aber diejenigen, die kein Bleiberecht haben, müssen rasch abgeschoben werden, und für diejenigen, die nicht kooperieren, muss es klare Konsequenzen geben."
Im nächsten Schritt müssen das EU-Parlament und die Mitgliedsländer zu den neuen Regeln eine Einigung erzielen. Man werde die Mitgesetzgeber dabei unterstützen, die Verhandlungen über diesen Verordnungsentwurf voranzutreiben, so die Brüsseler Behörde.