Rund 1,26 Millionen Personen haben im Dezember 2024 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, waren das rund 49.000 oder 4,1 Prozent mehr als im Dezember 2023.
Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Von Ende 2023 bis Ende 2024 stieg ausschließlich die Empfängerzahl bei der Grundsicherung im Alter, während die Zahl der Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung konstant blieb. Insgesamt erhielten rund 739.000 beziehungsweise 58,6 Prozent der Empfänger von Grundsicherung im Dezember 2024 Grundsicherung im Alter. Dies entspricht einem Anstieg von 7,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, so die Statistiker.
Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2024 lag die Altersgrenze daher bei 66 Jahren.
Rund 522.000 beziehungsweise 41,4 Prozent der Empfänger von Grundsicherung waren im Alter von 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Ihre Zahl blieb gegenüber dem Vorjahresmonat unverändert.
Die Zahl leistungsberechtigter Geflüchteter aus der Ukraine stieg von rund 87.000 im Dezember 2023 auf insgesamt rund 99.000 im Dezember 2024 und damit um 14,6 Prozent. Dieser Anstieg hatte somit erneut maßgeblichen Anteil an der Gesamtentwicklung, wenn auch etwas weniger stark als im Vorjahr (Dezember 2023: +18,8 Prozent gegenüber Dezember 2022).
Der aktuelle Anstieg der Zahl der Leistungsberechtigten bei der Grundsicherung geht auch auf eine im Vergleich zu den Vorjahren überdurchschnittliche Anhebung der Regelsätze zum 1. Januar 2024 zurück und führte somit zu einem größeren Kreis von Leistungsberechtigten. So gilt beispielsweise für Alleinstehende seitdem ein um 61 Euro erhöhter Regelsatz von monatlich 563 Euro (+12,2 Prozent).