Die Bundesdatenschutzbeauftrage Louisa Specht-Riemenschneider spricht sich für weniger Digitalregulierung für den Mittelstand aus.
Sie würde "so weit gehen, zu sagen, dass vielen Unternehmen bereits jetzt die Kapazitäten fehlen, im Regulierungsdickicht überhaupt zu identifizieren, welche Regelungen für sie gelten und welche nicht", schreibt Specht-Riemenschneider in einem Gastbeitrag für den Fachdienst "Tagesspiegel Background" am Donnerstag. "Der Mittelstand sollte in Teilen von den Pflichten der Digitalregulierung ausgenommen werden."
Dazu sollte es "zu- und abnehmende Verpflichtungen je nach Unternehmensgröße" geben. Als mögliche Beispiele nennt Specht-Riemenschneider bestimmte Vorgaben des EU-KI-Gesetzes, des Data Acts oder des Data Governance Acts. Sie wünscht sich eine Regulierung, "die die Großen stärker verpflichtet als die Kleinen", schreibt Specht-Riemenschneider.
Mit jedem neuen Rechtsakt werde es komplizierter. "Die großen Player mögen darüber lachen oder die Regeln einfach ignorieren, Start-ups und Mittelständler haben schlicht keine Kapazitäten, um all ihren Verpflichtungen aus dieser Regulierung nachzukommen", so die Beauftragte.
Specht-Riemenschneider ist seit September 2024 Bundesbeauftragte für den Datenschutz, sie war zuvor Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht der Datenwirtschaft, des Datenschutzes, der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.