Die Tarifverdienste in Deutschland einschließlich Sonderzahlungen waren im Jahr 2024 um 4,8 Prozent höher als im Vorjahr.
Ohne Sonderzahlungen nahmen die Tarifverdienste im Jahr 2024 um 4,3 Prozent zu, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte.
Im selben Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise um 2,2 Prozent. Damit stiegen die Tarifverdienste erstmals seit dem Jahr 2020 wieder stärker als die Verbraucherpreise. Der deutlich stärkere Anstieg der Tarifverdienste mit Sonderzahlungen ist hauptsächlich auf die Zahlungen von Inflationsausgleichsprämien sowie höhere Tarifabschlüsse zurückzuführen.
Die stärksten Anstiege der Tarifverdienste mit Sonderzahlungen waren im Jahr 2024 in den Wirtschaftsabschnitten "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz" (+9,0 Prozent) und "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" (+5,4 Prozent) zu verzeichnen. Dagegen fielen die Erhöhungen im Bereich "Finanz- und Versicherungsdienstleistungen" (+2,7 Prozent) sowie in den Bereichen "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" (+2,9 Prozent) und "Information und Kommunikation" (+3,0 Prozent) am geringsten aus. Ebenfalls unterdurchschnittlich entwickelten sich die tariflichen Verdienste im "Gastgewerbe" (+3,9 Prozent). Die vergleichsweise geringe Veränderung im "Gastgewerbe" ist dabei auch im Zusammenhang mit dem hohen Anstieg im Jahr 2023 (+7,1 Prozent) zu bewerten.
Nachdem bereits im Jahr 2023 insbesondere die unteren Leistungsgruppen überproportional durch die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie bei der tariflichen Verdienstentwicklung profitiert hatten, waren auch im Jahr 2024 ähnliche strukturelle Effekte durch die Auszahlung von Inflationsausgleichsprämien zu beobachten.
Neben den normalen Lohnerhöhungen sorgt die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämien sowohl unterjährig als auch auf das Jahr 2024 betrachtet für ein höheres Niveau des Tarifindex mit Sonderzahlungen. Da diese Prämien in der Regel als Festbetrag - unabhängig von der Leistungsstufe - ausgezahlt wurden, profitierten geringer Verdienende prozentual stärker von dieser steuerfreien, tariflich vereinbarten Sonderzahlung, so die Statistiker.