Die Steuerzahler werden die von der Bundesregierung geplanten Steuerentlastungen im neuen Jahr erst mit Verzögerung auf ihrem Lohnzettel bemerken.
Wegen der "Kurzfristigkeit des parlamentarischen Abschlusses" sei eine Lohn-, Gehalts- bzw. Bezügeabrechnung für Januar 2025 "nicht mehr möglich", teilte das Bundesfinanzministerium dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) mit.
"Derzeit ist davon auszugehen, dass eine Korrektur spätestens bis zum 1. März 2025 erfolgt." Spätestens zu diesem Zeitpunkt werde damit eine "vollständige und dauerhafte Entlastung" der Bürger in der Praxis erfolgen, so das Ministerium. Der Bundestag will die Steuererleichterungen am Donnerstag beschließen, der Bundesrat am Freitag.
Viele Steuerzahler haben im neuen Jahr damit zunächst weniger netto vom brutto. Denn die steigenden Sozialbeiträge werden direkt zu Jahresbeginn vom Gehalt abgezogen, die Lohnsteuer vielfach dagegen erst rückwirkend zum 1. März zugunsten der Steuerzahler verrechnet.
Das höhere Kindergeld werden die Familienkassen dagegen "pünktlich im Januar 2025 auszahlen können, wenn der Bundesrat dem Gesetz am 20. Dezember 2024 zustimmt", teilte das Finanzministerium mit. Die Bundesregierung will zum Jahresende die Steuer-Grundfreibeträge erhöhen und inflationsbedingte Steuererhöhungen ("Kalte Progression") ausgleichen. Außerdem soll das Kindergeld um fünf auf 255 Euro steigen.
Etliche Steuerzahler müssen wegen steigender Sozialbeiträge im nächsten Jahr sogar insgesamt mehr an den Fiskus abführen, wie Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner für das "Handelsblatt" zeigen. Ein Ehepaar mit zwei Kindern, bei dem der eine Partner 3.000 und der andere 1.000 Euro im Monat verdient, hat im nächsten Jahr 155 Euro mehr zur Verfügung. Verdient der eine Partner 5.000 Euro und der andere nichts, muss die Familie mit 202 Euro weniger auskommen. Ein Single mit 4.000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen hat 37 Euro weniger. Wer gut verdient und 5.500 Euro monatlich erhält, hat im nächsten Jahr 288 Euro weniger.